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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 71/99 |
§§: | EStG § 4 Abs 4, AO 1977 § 42, EStG § 15 Abs 1 Nr 2 |
Schlagwörter | Mißbrauch, Darlehen, Angehöriger, Personengesellschaft, Zinsen |
Rechtsfrage: | Sind an einen Verwandten einer OHG-Gesellschafterin gezahlte Darlehenszinsen als Betriebsausgaben der OHG abziehbar, wenn die Gesellschafterin ihrem Verwandten (Enkel) das Kapital für das Darlehen am selben Tag mit gleicher Laufzeit zur Verfügung gestellt hat? Die Gesellschafterin hatte in Höhe des Darlehensbetrages eine Forderung an die OHG, die sie dem Enkel abtrat. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | IX 510/92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 71/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 75 23 |