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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 39/02
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1, EStG § 32 c
Schlagwörter Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Tarifbegrenzung
Rechtsfrage: Verhältnis Grundlagenbescheid - Folgebescheid: Ist § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 auch dann anwendbar, wenn eine im Grundlagenbescheid verfahrensrechtlich gebotene aber unterlassene Regelung in einen Folgebescheid aufgenommen wurde (hier: Anwendung der Tarifbegrenzung des § 32 c EStG auf gewerbliche Beteiligungseinkünfte)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 31.01.2002
Vorinstanz/AZ: IV 107/2001
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 29 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2007
Erledigungs-Az: X R 39/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 37 81