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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 47/10 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkünfteerzielungsabsicht, Ausländische Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Führt die unentgeltliche Überlassung einer im Besitz einer ausländischen Kapitalgesellschaft befindlichen Immobilie an die Anteilseignerin bei dieser zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Gesellschaft mangels einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit keiner Einkommensbesteuerung unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 29.10.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 1239/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 17 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.06.2013
Erledigungs-Az: I R 109-111/10
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 111/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 25 90