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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 93/01 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 174 Abs. 1 |
Schlagwörter | Änderung, Neue Tatsache, Aufhebung, Pensionszusage, Versorgungsbezüge |
Rechtsfrage: | Fällt die aufgrund einer Außenprüfung erfolgte gewinnerhöhende Auflösung einer Pensionsrückstellung wegen überhöhter Pensionszusagen zwischen nahen Angehörigen als rechtliche Würdigung unter den Begriff der "neuen Tatsache", die bei der Besteuerung der Versorgungsempfänger eine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide unter Ansatz der niedrigeren Bezüge rechtfertigt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3575/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.07.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 93/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |