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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 53/11 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 1 Abs. 3, VO (EWG) Nr. 1408/71
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht, EG, EU
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch von nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtigen EU-Ausländern: Steht einem in der Zeit vom 2.4.2009 bis zum 30.9.2009 im Inland sozialversicherungspflichtig beschäftigten polnischen Staatsangehörigen aufgrund seiner Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 3 EStG Kindergeld für seine zwei in Polen lebende Kinder für das gesamte Jahr 2009 und nicht nur für den Zeitraum April bis September 2009 zu? Fehlerhafte Tatsachenfeststellung als Verfahrensmangel? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.07.2011
Vorinstanz/AZ: 15 K 16/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.10.2012
Erledigungs-Az: V R 43/11
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an V. Senat - neues Aktenzeichen: V R 43/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 62