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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 58/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Bewirtungskosten, Nachweis, Arbeitszimmer |
Rechtsfrage: | Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags; Anforderungen an den Nachweis von Bewirtungsaufwendungen: Genügen ordnungsgemäße Eigenbelege des Steuerpflichtigen (i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) auch für Nicht-Kleinbetragsrechnungen, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen, jedoch ohne ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen wird? - Nur begrenzter Abzug des häuslichen Arbeitszimmers (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG), weil ein prägender Teil der Tätigkeit außer Haus ausgeübt wurde (Exportberatung, Vermittlung von Maschinen und Anlagen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1096/07 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2012 |
Erledigungs-Az: | X R 58/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 20 |