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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 97/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Einbringung, Verschmelzung, Betriebsausgabe, Aktivierung, Anschaffungsnebenkosten |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Einbringung in eine GmbH als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe: Handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer, die bei der Verschmelzung einer KG auf eine GmbH angefallen ist, um eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe oder um zu aktivierende Anschaffungsnebenkosten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 5561/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 13 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 97/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 51 59 |