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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 38/12 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, EStG § 7 g Abs. 7, GewStG § 10 a
Schlagwörter Investitionsabzugsbetrag, Investitionsabsicht, Betriebseröffnung, Nachweis, Kaufvertrag
Rechtsfrage: Setzt die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage bei einem in Gründung befindlichen Unternehmen einen Nachweis der Investitionsabsicht voraus? Genügt bereits eine Investitionsentscheidung und lag eine solche im Streitfall in Gestalt des abgeschlossenen Kaufvertrags bereits vor? Wann ist die Gründungsphase bei einem allein auf den Betrieb der Photovoltaikanlage gerichteten Unternehmen abgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.08.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 4601/11 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.03.2015
Erledigungs-Az: IV R 38/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 49