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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 7/03 |
§§: | AO 1977 § 163, AO 1977 § 227, UStG § 4 Nr. 1 a, UStG § 6 a Abs. 3, UStG § 6 a Abs. 4 |
Schlagwörter | Erlass, Unbilligkeit, Ausfuhrlieferungen, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Ist die Einziehung der Umsatzsteuer sachlich unbillig im Sinne des § 227 AO? Kann Umsatzsteuer, die wegen der Versagung der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen entsteht, weil die dem Unternehmer vorgelegten Ausfuhrbelege gefälscht waren, erlassen werden, wenn der entscheidende Hinweis zur Aufdeckung der Fälschungen vom Unternehmer kam? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 01.10.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 375/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.07.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 7/03 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 2.3.2006 - V R 7/03 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-271/06 ausgesetzt. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 03 42 |