
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/05 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, ErbbauV § 27 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbbaurecht, Gutachterkosten, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Gutachterkosten zur Ermittlung der Entschädigung nach § 27 Abs. 1 ErbbauV: Kann der Erbbaurechtsverpflichtete bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses Kosten für Sachverständigengutachten, die aufgrund einer Verpflichtung aus dem Erbbaurechtsvertrag eingeholt worden sind, um den Wert des Gebäudes und somit die zu erbringende Entschädigungsleistungen an den Erbbauberechtigten bei Heimfall des Gebäudes zu ermitteln, als nachträgliche Werbungskosten (weil sie durch den zur Einkünfteerzielung geschlossenen Erbbaurechtsvertrag erzwungen sind) oder als vorweggenommene Werbungskosten (weil die weitere Vermietbarkeit des Gebäudes ermittelt wird) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 671/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 24 04 |