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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 81/98
§§: EStG § 3 b Abs. 2
Schlagwörter Zuschlag, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Grundlohn, Regelmäßige Arbeitszeit, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem Zuschlag für Wechselschichtarbeit i.H.v. 10 v.H. des Arbeitslohns um einen Erschwerniszuschlag, der stets dem Grundlohn zuzurechnen ist, weil er dem Wechselschichter ohne Unterbrechung rund um die Uhr gezahlt wird, oder ist der Zuschlag steuerfrei, wenn er in die nach § 3 b EStG begünstigten Zeiten der SFN-Arbeit fällt? Auslegung des Begriffs "regelmäßige Arbeitszeit" bei der Ermittlung des Grundlohns. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 11.12.1996
Vorinstanz/AZ: 1 K 1677/95 H
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2005
Erledigungs-Az: IX R 81/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 47 56