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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 25/05
§§: EStG § 10 e, EStDV § 7 Abs. 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Bemessungsgrundlage, Teilentgeltlicher Erwerb, Kaufvertrag, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Höhe des Abzugsbetrags nach § 10 e EStG für ein im Rahmen der Hofübergabe übertragenes eigengenutztes Wohnhaus: Erfolgte die Übertragung in zwei rechtlich selbständigen, in einer Urkunde protokollierten Verträgen (entgeltlicher Kauf des Wohnhauses und unentgeltliche Hofübergabe) oder in einem einheitlich zu beurteilenden Hofübergabevertrag, so dass auch hinsichtlich des Wohnhauses ein teilweise unentgeltlicher Erwerb vorliegt? Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO 1977? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.07.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 267/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 01 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.12.2006
Erledigungs-Az: X R 25/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache