Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/12 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, EStG § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst. f, AEUV Art. 63, AEUV Art. 267
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Werbungskosten, Abfluss, Optionsgeschäft, Kaufoption, Glattstellungsgeschäft, Anrechnung, Ausländische Steuer, Ausländische Körperschaft, Nachweis, Schätzung
Rechtsfrage: 1. Sind im Streitjahr 1996 gezahlte Prämien zur Glattstellung eines Kaufoptionsgeschäftes als Werbungskosten bei den Einkünften i.S. des § 22 Nr. 3 EStG abziehbar oder ist der Vorgang einheitlich im Jahr des Zuflusses der Einnahmen zu berücksichtigen?- 2. Sind auf Grundlage der im Streitfall vorliegenden Nachweise über anrechenbare ausländische Körperschaftsteuern in den Streitjahren 1996 und 1998 bis 2001 die Einkünfte aus Kapitalvermögen um auf Dividenden ausländischer Gesellschaften lastende Körperschaftsteuerbeträge zu erhöhen, um sodann die ausländischen Körperschaftsteuern auf die inländische Einkommensteuer gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG anrechnen zu können? - 3. Muss der Steuerpflichtige im Hinblick auf die begehrte Anrechnung steuerliche Unterlagen der ausschüttenden ausländischen Körperschaft vorlegen, a) wenn ja, auch die, für die nach dem Recht des Staates der ausschüttenden Körperschaft die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, b) auf deren Herausgabe er nach dem Recht des Staates der ausschüttenden Körperschaft keinen Rechtsanspruch hat, c) für die er nach dem Recht des Staates des Steuerpflichtigen für die Anrechnung von Körperschaftsteuer auf inländische Ausschüttungen nicht vorlegen muss? - 4. Darf der Betrag der von der ausschüttenden Körperschaft tatsächlich gezahlten Körperschaftsteuer geschätzt werden, wenn es praktisch unmöglich oder zu schwierig ist, Unterlagen über die tatsächlich gezahlte Körperschaftsteuer zu beschaffen und vorzulegen? - 5. Ist das Revisionsverfahren aufgrund der unter 3. und 4. aufgeworfenen Fragen gemäß Art. 267 AEUV auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof mit der Frage vorzulegen, ob die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 AEUV, der Effektivitätsgrundsatz und das Prinzip des effet utile so zu verstehen sind, dass zum Nachweis der von einer ausländischen ausschüttenden Körperschaft tatsächlich gezahlten Körperschaftsteuer, deren Anrechnung im Inland begehrt wird, den unter 3. und 4. aufgeführten fraglichen Vorlage- und Schätzungsbegehren nicht gefolgt werden muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.01.2012
Vorinstanz/AZ: 5 K 105/07 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 00
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 38/12