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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/13 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, HGB § 230, BGB § 1795, BGB § 1909
Schlagwörter Atypische stille Gesellschaft, Schenkung, Gesellschaftsvertrag, Minderjähriges Kind, Ergänzungspfleger, Genehmigung
Rechtsfrage: Ist Voraussetzung der steuerlichen Berücksichtigung einer zwischen einem Einzelunternehmer und seinen minderjährigen Kindern schenkweise begründeten atypisch stillen Gesellschaft, dass der Gesellschaftsvertrag unter Mitwirkung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers geschlossen und vom Familiengericht genehmigt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 23.05.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1568/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 24 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2016
Erledigungs-Az: IV R 27/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 21 52