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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 52/99 |
§§: | EStG § 1a, EStG § 26, FGO § 79b Abs. 1 |
Schlagwörter | Verspätetes Vorbringen, Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Gewöhnlicher Aufenthalt, Wohnsitz |
Rechtsfrage: | Haben deutsche Ehegatten, die in Irland ein Landgut besitzen und dort ihre Kinder auf Schulen schicken, einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so daß sie als unbeschränkt Stpfl. zusammenveranlagt werden können, wenn bei den gemeindlichen Meldebehörden keine Anmeldungen vorliegen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.11.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 40/93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.02.2000 |
Erledigungs-Az: | I R 52-55/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 10 35 |