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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 117/04
§§: KStG § 8 Abs. 1, DBA CHE Art. 5, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 8
Schlagwörter Isolierende Betrachtungsweise, Nämlichkeit, Grundstück, Betriebsvermögen, Spekulation, beschränkte Steuerpflicht
Rechtsfrage: Isolierende Betrachtungsweise: Erzielt eine Schweizer AG, die weder eine inländische Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, in 1993 aufgrund der isolierenden Betrachtungsweise inländische Einkünfte, wenn sie ein Grundstück innerhalb der 2-jährigen Spekulationsfrist veräußert, das Grundstück aber zum Betriebsvermögen zählt? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.04.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 8487/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2005
Erledigungs-Az: I R 117/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 00