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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 52/13 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 a Abs. 1, Richtlinie 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b, EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Produzierendes Gewerbe, Steuerentlastung |
Rechtsfrage: | Stromsteuerentlastung für das Jahr 2007 eines Unternehmens des Produzierenden Gewerbes, das Strom für die Metallerzeugung und -bearbeitung sowie die Elektrolyse einsetzt. Hat das FG die falsche Fassung des StromStG (vom 1.8.2006 anstatt der geänderten zum 1.1.2007) zugrunde gelegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 133/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2015 |
Erledigungs-Az: | VII R 52/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 19 50 |