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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 41/06
§§: AO § 37 Abs. 2, AO § 218
Schlagwörter Abtretung, Rückforderung, Zessionar, Eigenheimzulage, Leistungsempfänger, Abrechnungsbescheid
Rechtsfrage: Wird die Zessionarin (eine Bank) dann nicht Leistungsempfängerin der an sie sicherungsweise abgetretenen Eigenheimzulage, wenn die Zahlung durch das Finanzamt (mit dessen Wissen) auf ein bei der Zessionarin geführtes Konto eines Dritten erfolgte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.06.2006
Vorinstanz/AZ: 5 K 358/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 29 97
Erledigungs-Vermerk: Löschung in den Registern