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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 11/03 |
§§: | EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, EStR 2001 R 106 Satz 3 |
Schlagwörter | Vorwegabzug, Kürzung, Zusammenveranlagung, Vorsorgeaufwendungen, Bemessungsgrundlage |
Rechtsfrage: | Ist die Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammenveranlagten Ehegatten auch dann vom zusammengerechneten vollen Arbeitslohn beider Ehegatten zu berechnen, wenn nur bei einem Ehegatten die Voraussetzungen für einen Kürzungstatbestand (hier: steuerfreie Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG) erfüllt sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3670/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.12.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 11/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 13 67 |