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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 39/01 |
§§: | DBA-GB Art. 6, EStG § 50 d, AO 1977 § 42 |
Schlagwörter | Gestaltungsmissbrauch, Missbrauch, Ausland, Erstattung, Kapitalertragsteuer, Domizilgesellschaft |
Rechtsfrage: | Hat eine britische Kapitalgesellschaft einen Anspruch auf Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, an der sie mit vier Schwestergesellschaften beteiligt ist, nach § 50 d Abs. 1 EStG i.V.m. Artikel 6 DBA-GB oder steht dem § 42 AO 1977 entgegen, weil es sich bei ihr und ihren Schwestergesellschaften um Briefkastengesellschaften handelt und die Verteilung des Beteiligungsbesitzes auf fünf Tochtergesellschaften rechtsmissbräuchlich war? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1298/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.10.2002 |
Erledigungs-Az: | I R 39/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 13 91 |