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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III B 50/01
§§: AO § 42, EStG § 50c Abs. 1, EStG § 50c Abs. 8
Schlagwörter Gestaltungsmissbrauch, Dividendenstripping, wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung, Börsenklausel
Rechtsfrage: Werden alte Aktien eines Emittenden cum Dividende veräußert, erlangt dann der Erwerber auch dann wirtschaftliches Eigentum an diesen Aktien, wenn er am Tag des Erwerbs zeitgleich junge Aktien desselben Emittenden ex Dividende an den Veräußerer der alten Aktien verkauft?
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.01.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 2287/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 898
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2002
Erledigungs-Az: III B 50/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 65