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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 72/05
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Sozialversicherung, Krankenversicherung
Rechtsfrage: Mindern Beiträge einer teilzeitbeschäftigten studierenden Beamtin für die freiwillige private Krankenversicherung die für den Erhalt des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (Grenzbetrag)? Keine Beschränkung des Urteils des BVerfG vom 11.1.2005 2 BvR 167/02 auf Sozialversicherungsbeiträge? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.11.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 477/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.03.2007
Erledigungs-Az: III R 72/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 81