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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 48/14 (BFH) |
§§: | UStDV § 55, UStDV § 51 |
Schlagwörter | Haftung, Haftungsbescheid, Nichtigkeit, Unternehmer |
Rechtsfrage: | 1. Kann die Unternehmereigenschaft i.S.v. § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV einer wirtschaftlich auf privatrechtlicher Grundlage handelnden juristischen Person des öffentlichen Rechts hinsichtlich einer Leistung deshalb verneint werden, weil diese Leistung aus außersteuerlichen Gründen nicht durch private Dritte erbracht werden kann? - 2. Ist der Haftungsbescheid mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 22.08.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1961/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 06 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.2015 |
Erledigungs-Az: | V R 48/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |