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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/14 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 c |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Grundstück, Betriebsvermögen, Stille Reserven, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Gehören sofort nach ihrem Erwerb verpachtete Grundstücke deshalb zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen einer Erbengemeinschaft, weil der Erblasser bei ihrem Erwerb stille Reserven gemäß §§ 6 b, 6 c EStG auf sie übertragen hat, die er zuvor bei der Veräußerung der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte? Sind die Erben nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2635/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 25 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 15 64 |