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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 111/96
§§: EStG § 10 e Abs. 6
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Vorkosten, Zinsen, Miteigentum, Zeitlicher Zusammenhang
Rechtsfrage: Schuldzinsen als abziehbare Vorkosten bei späterem Erwerb (14 Monate nach Fertigstellung) eines Miteigentumsanteils an dem auf dem Grundstück der (jetzigen) Ehefrau errichteten, vom Kläger mitfinanzierten Einfamilienhaus. Stehen die Schuldzinsen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem späteren Miteigentumserwerb? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.05.1996
Vorinstanz/AZ: 16 K 265/95 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2001
Erledigungs-Az: X R 111/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 16