
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 2/10 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 4 Satz 2, UStG 1999 § 15 Abs. 4 Satz 3, UStG 1999 § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG 1999 § 9, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 |
Schlagwörter | Vorsteueraufteilung, Umsatzschlüssel, Gemischtgenutztes Grundstück, Gemeinschaftsrecht, Umsetzung |
Rechtsfrage: | Können Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines gemischtgenutzten Gebäudes auch im Streitjahr 2004 nach dem sog. Umsatzschlüssel aufgeteilt werden, weil die Vorschrift des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG (der durch das StÄndG 2003 vom 15.12.2003 um Satz 3 ergänzte Paragraph schließt die Aufteilung der streitbefangenen Vorsteuerbeträge nach dem sog. Umsatzschlüssel ab dem 1.1.2004 faktisch aus) nicht mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang steht und die Klägerin sich unmittelbar auf die Regelungen der RL 77/388/EWG, die als Regelaufteilungsmaßstab den Umsatzsteuerschlüssel vorsieht, berufen kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 1271/06 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 07 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2014 |
Erledigungs-Az: | V R 2/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren V R 2/10 ruht gemäß Beschluss vom 8.12.2010 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-511/10 (V R 19/09). |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 22 32 |