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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | GmS-OGB 3/07 |
§§: | FGO § 142, ZPO § 114, RsprEinhG § 2, AnhRüG |
Schlagwörter | Antrag, Prozesskostenhilfe, Statthaftigkeit, Zulässigkeit, Gegenvorstellung, Beschluss, Gerichtsentscheidung, Rechtsbehelf, Rechtsmittel, Klarheit, Vorlagebeschluss, Vorlage, Einheitlichkeit der Rechtsprechung, Oberste Bundesgerichte |
Rechtsfrage: | Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe statthaft? - Vorlagebeschluss - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | V S 10/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 00 21 |
Erledigungs-Vermerk: | Rücknahme des Vorlagebeschlusses (BFH-Beschluss vom 1.7.2009 - V S 10/07). |