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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 25/09 (BFH) |
§§: | EStG § 44 Abs. 3, EStG § 44 Abs. 2, AO § 69, AO § 240 |
Schlagwörter | Stille Gesellschaft, Zufluss, Fiktion, Haftung, Kapitalertragsteuer |
Rechtsfrage: | Gilt nach dem Gesetzestext in § 44 Abs. 3 EStG die Regelung, dass in dem Beteiligungsvertrag über eine stille Gesellschaft über den Zuflusszeitpunkt eine (eindeutige) Vereinbarung getroffen sein muss, um die gesetzliche Zuflussfiktion außer Kraft zu setzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 387/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 13 93 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 25/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 53 |