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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 7/05 |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 16 Buchst. c, ASiG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Arztleistungen, Gesundheitswesen |
Rechtsfrage: | 1. Fallen arbeitsmedizinische Leistungen nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sowie nach anderen gesetzlichen oder berufsgenossenschaftlichen Regelungen unter den Begriff der Heilbehandlung im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie und § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG, da sie in erster Linie dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer dienen sollen? - 2. Lassen sich Einstellungsuntersuchungen unter den Begriff der Heilbehandlung einordnen und sind sie deshalb auch als steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG zu behandeln? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5008/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 7/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 42 39 |