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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 38/09 (BFH) |
§§: | GewStG § 10 a, AO § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeverlust, Verlustfeststellung, Verschmelzung, Atypische stille Gesellschaft, GmbH, Grundlagenbescheid |
Rechtsfrage: | Kann eine GmbH & Co. KG, die Alleingesellschafterin und zugleich atypisch stille Gesellschafterin einer GmbH war, den für die atypisch stille Gesellschaft festgestellten Gewerbeverlust nutzen, nachdem die GmbH auf die GmbH & Co. KG verschmolzen wurde, oder fehlt es an der Unternehmensidentität? Ist der gegenüber der atypisch stillen Gesellschaft ergangene Verlustfeststellungsbescheid Grundlagenbescheid für die Messbetragsfestsetzung bei der GmbH & Co. KG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 268/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1796 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 30 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 38/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 27 |