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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 21/18 (BFH) |
§§: | UStG § 27 Abs. 19 Satz 3 |
Schlagwörter | Forderungsabtretung, Ermessen, Schuldner, Bauträger |
Rechtsfrage: | Hat das Finanzamt in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen und kann es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 282/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2018 S. 1409 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 21/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 66 |