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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 14/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Mitunternehmer, Gewerbebetrieb, Sondervergütung, Arbeitgeberanteil, Sozialversicherung
Rechtsfrage: Ist für den Fall, dass ein Arbeitnehmer sich als atypisch stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe seines Arbeitgebers beteiligt, neben seinem Arbeitslohn auch der darauf entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung als Sondervergütung aus der Mitunternehmerschaft i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen? Übertragung der Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 6.6.2002 VI R 178/97, BStBl II 2003 S. 34, wonach der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht zum Arbeitslohn gehört, auch auf gewerbliche Einkünfte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.01.2006
Vorinstanz/AZ: 7 K 3855/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 40 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.08.2007
Erledigungs-Az: IV R 14/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 36 01