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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 26/16 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 15 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Beratende Tätigkeit, Ähnliche Tätigkeit, Freiberufliche Einkünfte, Abgrenzung |
Rechtsfrage: | Ist der Beruf eines zugelassenen Rentenberaters unter dem Aspekt des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG mit einem der Katalogberufe "Rechtsanwalt", "Steuerberater" oder "Steuerbevollmächtigter" nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG vergleichbar oder als eine sonstige selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3950/14 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 00 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 26/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 50 |