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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-41/09 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 12, Richtlinie 2006/112/EG Art. 97, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98, Richtlinie 2006/112/EG Art. 99 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Niederlande, ermäßigter Steuersatz, Lieferung, Einfuhr, innergemeinschaftlicher Erwerb, Tiere
Rechtsfrage: Hat das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 12 i.V.m. Anhang H der RL 77/388/EWG - Art. 96, 97 und 98 sowie Art. 99 Abs. 1 i.V.m. Anhang III der RL 2006/112/EG - verstoßen, dass es auf die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von bestimmten lebenden Tieren, insbesondere Pferden, die nicht gewöhnlich für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt sind, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz angewandt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich der Niederlande
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 129 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.03.2011
Erledigungs-Az: Rs C-41/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 32