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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 52/16 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 16 Buchst. k, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Seniorenwohnanlage, Altenpflegeheim, Altenheim, Betreuungsleistungen, Betreutes Wohnen, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Darf die Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Hausnotrufsystem und aus der Betreuungspauschale einer Seniorenresidenz GbR gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG abgelehnt werden, wenn diese weder einen Vertrag, eine Anerkennung oder Vereinbarung nach dem Sozialrecht vorgelegt, noch eine vollständige oder überwiegende Vergütung der Betreuungsleistungen und Pflegekosten in mindestens 40 v.H. der Fälle nachgewiesen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 02.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7107/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 2093 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.08.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 52/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 20 10 |