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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 47/98 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 4, BewG § 75 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Bewertung, Einfamilienhaus, gemischtgenutztes Grundstück |
Rechtsfrage: | 1. Wahrung der Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, der Zugang des Bescheids an den Steuerpflichtigen möglicherweise nicht erfolgt ist (hier: bestrittener Zugang) und die Finanzbehörde nach Fristablauf die Bekanntgabe wiederholt? - 2. Bewertung des bebauten Grundstücks als Einfamilienhaus oder als gemischtgenutztes Grundstück?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.1998 |
Vorinstanz/AZ: | IV 49/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.03.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 47/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den Großen Senat durch Beschluss vom 6.6.2001 - Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 30 04 |