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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 44/04 |
| §§: | StromStG § 2 Nr. 3, StromStG § 4 Abs. 2, StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 9 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerermäßigung, Produzierendes Gewerbe |
| Rechtsfrage: | Erlaubnis zur Entnahme von Strom zum ermäßigten Steuersatz: Ist das Unternehmen eines Augenoptikers dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 29.04.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | IV 61/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.01.2006 |
| Erledigungs-Az: | VII R 44/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 33 |