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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/07 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 122 Abs. 1, AFG § 103 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Übergangszeit, Ausbildungswilligkeit, Arbeitsloser |
Rechtsfrage: | Begrenzung der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten auf vier Monate als unzulässige Rechtsausübung? Steht dem Kläger das Kindergeld auch dann zu, wenn der Sohn nach Schulabschluss bis zum Beginn des Zivildienstes 7 Monate weder bei der Arbeitsvermittlung noch bei der Berufsberatung gemeldet war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 456/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 12 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.12.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 5/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 04 |