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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 98/01 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2, EStG § 70 Abs. 3, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 172 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung |
Rechtsfrage: | Kommt einem bestandskräftigen Bescheid, mit dem eine Kindergeldfestsetzung abgelehnt wurde (sog. Nullfestsetzung), Bindungswirkung dergestalt zu, dass auf einen danach erneut gestellten Antrag Kindergeld nur mit Wirkung für die Zukunft bewilligt werden kann, oder kann das Kindergeld -bei Erfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen- auch rückwirkend festgesetzt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1763/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 98/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 60 23 |