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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 23/14 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, UStG § 1 Abs. 1 a
Schlagwörter Steuerfreiheit, Pflegeleistungen, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Organschaft, Organisatorische Eingliederung, Geschäftsveräußerung im Ganzen
Rechtsfrage: Besteuerung von Leistungen aus Pflegeverträgen: 1. Sind die Umsätze aus der ambulanten 24-Stunden-Pflege für kranke und hilfsbedürftige Personen unmittelbar nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei? - 2. Sind die Entgelte für die Personalüberlassung an einen Pflegedienst nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei? - 3. Beendet die Bestellung eines vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters eine Organschaft, da keine organisatorische Eingliederung mehr vorliegt? - 4. Kann ein Pachtvertrag über einen Teil des Kundenstammes als Kaufvertrag ausgelegt werden und wenn ja, liegt in diesem Fall eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 10.04.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 1796/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1336
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 17 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2017
Erledigungs-Az: XI R 23/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 15 39