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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 48/05
§§: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601
Schlagwörter Unterhalt, Vermögen, Darlehen
Rechtsfrage: Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung bei unverwertbarem Vermögen: 1. Ist eigenes Vermögen der unterhaltenen Person auch dann schädlich, wenn es derzeit nicht verwertbar ist (hier: Mietwohngrundstück und land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bis zur Höhe des Kaufpreises belastet)? - 2. Falls unschädliches Vermögen: Handelt es sich bei der Übernahme von Annuitäten für das selbstgenutzte Wohnhaus um Unterhaltsaufwendungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.06.2005
Vorinstanz/AZ: 17 K 1731/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 1441
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 38 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.05.2008
Erledigungs-Az: III R 48/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 14