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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 29/07 (BFH) |
§§: | GewStG § 7 Satz 2, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Veräußerung, Kommanditanteil, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung, Gleichheitsgrundsatz |
Rechtsfrage: | Ist die Regelung des § 7 Satz 2 GewStG i.d.F des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom 23.7.2002 verfassungsgemäß oder verstößt sie gegen das Rückwirkungsverbot und den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 07.02.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 73/05 (5) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1720 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 26 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2010 |
Erledigungs-Az: | IV R 29/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 31 60 |