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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 23/08 |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Negativer Feststellungsbescheid, Verjährung, Aufhebung |
Rechtsfrage: | Ist in der Aufhebung eines Feststellungsbescheids aus formellen Gründen (Verjährung) ein negativer Feststellungsbescheid zu sehen mit der Folge, dass das Festsetzungsfinanzamt in eigener Zuständigkeit die streitigen Beteiligungseinkünfte überprüfen könnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4007/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 752 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 18 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2009 |
Erledigungs-Az: | I R 23/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 13 |