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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-347/16 (EuG)
§§: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollkodex, Ursprung, Nichtigkeit, Erstattung, Antidumping, Einfuhrabgaben, Italien
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Kommission: Die Klägerin beantragt, den Beschluss der Kommission vom 6.1.2016 zur Feststellung, dass die Erstattung der Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt ist (REM 02/14) - C (2015) 9672 endg., unter Kostenersatz für nichtig zu erklären.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 296 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 21.06.2017
Erledigungs-Az: Rs T-347/16