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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 23/99
§§: EStG § 10 e, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Wirtschaftliches Eigentum, Fremder Grund und Boden, Nutzungsrecht
Rechtsfrage: Abzugsbetrag nach § 10 e EStG für ein auf dem Grundstück der Mutter errichtetes Einfamilienhaus. Liegt wirtschaftliches Eigentum vor, wenn dem Kläger (unter Verzicht auf den Aufwendungsersatzanspruch) ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht (für 50 Jahre mit einer Verlängerungsoption für weitere 10 Jahre) eingeräumt wird und ihm ggf. nach dessen Ablauf ein noch bestehender Restwert des Gebäudes zu vergüten ist? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.03.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 1382/96 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 775
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.07.2001
Erledigungs-Az: X R 23/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 78