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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 21/15 (BFH)
§§: SpVStG Ha § 1 Abs. 3, SpVStG Ha § 12, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Spielvergnügungsteuer, Bemessungsgrundlage, Hamburg
Rechtsfrage: Ist die Erhebung der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer verfassungsgemäß und unionsrechtskonform? - Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer - kalkulatorische Abwälzbarkeit der Steuer: Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 27.08.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 257/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 2098
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 29 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.02.2018
Erledigungs-Az: II R 21/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 08 43