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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/15 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Unterrichtende Tätigkeit, Freiberufliche Einkünfte, Gewerbliche Einkünfte
Rechtsfrage: Setzt die Annahme einer unterrichtenden bzw. erzieherischen Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zwingend eine Tätigkeit gegenüber Menschen voraus, sodass mit dem Betrieb einer Blindenführhundeschule gewerbliche Einkünfte erzielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 12.09.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 69/14 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 2063
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2017
Erledigungs-Az: VIII R 11/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 41