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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 55/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2
Schlagwörter Dauernde Last, Versorgungsleistung, Veräußerung, Unterhalt
Rechtsfrage: Anerkennung privater Versorgungsleistungen nach Veräußerung des übergebenen Vermögens: Liegen auch im Falle einer nachträglichen Veräußerung einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit und Verwendung des Erlöses zur Tilgung langfristiger Verbindlichkeiten (Umschichtung) weiterhin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbare private Versorgungsleistungen vor oder handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um nicht mehr als Sonderausgaben abziehbare Unterhaltsleistungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.11.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 277/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 04 43
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2010
Erledigungs-Az: X R 55/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 02 24