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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/17 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 16, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Berufsbetreuer, Rückwirkende Anwendung, Rechtswidrigkeit, EG, EU |
Rechtsfrage: | Muss die Umsatzsteuer erstattet werden, welche für Umsätze aus selbständiger Tätigkeit als Berufsbetreuer abgeführt wurde, nachdem der EuGH (Rs C-174/11 Zimmermann) und der BFH (V R 7/11) diese Tätigkeit von der Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer befreite und die rückwirkende Rechtswidrigkeit feststellte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 514/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 16 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 19/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 21 |