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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X B 106/02
§§: EStG 1999 § 34 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20, StEntlG 1999/2000/2002
Schlagwörter Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Veräußerungsgewinn, Fünftelregelung, Tarif, außerordentliche Einkünfte
Rechtsfrage: Bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG in der für den Veranlagungszeitraum 1999 geltenden Fassung (= i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002)?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.06.2002
Vorinstanz/AZ: 1 V 9/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1171
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.01.2003
Erledigungs-Az: X B 106/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 13