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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 147/99
§§: AO § 164, EStG § 26 b
Schlagwörter Änderung, Veranlagungsart, Nachprüfungsvorbehalt
Rechtsfrage: Kann bei einer Änderung der Veranlagungsart bei einem noch nicht bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid der Änderungsbescheid abweichend vom geänderten Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.03.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 6223/98 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.1999
Erledigungs-Az: VI B 147/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren eingestellt nachdem Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen wurde