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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 40/95
§§: FGO § 41, AO 1977 § 348, ErbStG § 25, AO 1977 § 119
Schlagwörter Feststellungsklage, Einspruch, Nutzungsrecht, Bestimmtheit, Verwaltungsakt
Rechtsfrage: Steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen bestandskräftige Erbschaftsteuerbescheide die Verwirkung des Klagerechts entgegen? Können Prozeßparteien zeitlich unbegrenzt von ihrer Rechtsmittelbefugnis Gebrauch machen, wenn sie die Einspruchsfrist und die Jahresfrist ungenutzt verstreichen lassen? Es wird inhaltliche Bestimmtheit der Steuerbescheide bemängelt. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.03.1995
Vorinstanz/AZ: 10 K 2746/90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.1998
Erledigungs-Az: II R 40/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 11 06