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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 71/03 |
| §§: | EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 1, EigZulG § 3, EStDV § 9 a |
| Schlagwörter | Förderzeitraum, Anschaffung, Bezugsfertigkeit, Fertigstellung, Eigenheimzulage |
| Rechtsfrage: | Anschaffung einer neuen Wohnung: Ist eine neue Wohnung gemäß § 3 EigZulG erst mit der Fertigstellung/Bezugsfertigkeit angeschafft (hier Abnahme und Übergabe am 20.12.1999, Beginn der Eigennutzung wegen fehlender Fußbodenbeläge erst im Folgejahr)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 11.12.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 988/02 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 02 48 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2005 |
| Erledigungs-Az: | IX R 71/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 46 |