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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII B 195/02
§§: FGO § 68
Schlagwörter Gegenstand des Verfahrens, Änderungsbescheid
Rechtsfrage: Wird ein Änderungsbescheid nicht Gegenstand des Verfahrens, wenn die Klage unheilbar unzulässig ist?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.06.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 8288/99 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1243
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 95 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.01.2003
Erledigungs-Az: VIII B 195/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig