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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 52/01 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | verdeckte Gewinnausschüttung, GmbH, Rückdeckungsversicherung, Altersversorgung, Pensionszusage, Gesellschafter-Geschäftsführer |
Rechtsfrage: | Sind Zahlungen einer GmbH für Rückdeckungsversicherungen für die Altersversorgung der Gesellschafter-Geschäftsführer verdeckte Gewinnausschüttungen, wenn die Pensionszusagen ohne Probezeit erfolgten und die Versorgungsinteressen der Geschäftsführer Anlass für die Vereinbarungen waren? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6733/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.01.2002 |
Erledigungs-Az: | I B 52/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 2/02 - erledigt durch BFH-Urteil vom 7.8.2002 - I R 2/02 |