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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 88/04 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Kindergeld, Unterbrechung, Berufsausbildung |
Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind (ohne berufsqualifizierenden Abschluss) nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, c EStG berücksichtigungsfähig, wenn es nach Ablegung der Abiturprüfungen und schon vor Ausgabe des Abiturzeugnisses eine Vollzeiterwerbstätigkeit (als ungelernte Kraft) aufnimmt und sich bis Jahresende vergeblich um einen Studienplatz bewirbt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 310/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 21 11 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 76/04 - Zurücknahme der Revision |