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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 15/15 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3
Schlagwörter Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung
Rechtsfrage: Ist der Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 EStG in Höhe von 1.250 EUR objekt- und personenbezogen, sodass die parallele Nutzung zweier Arbeitszimmer in verschiedenen Hausständen nicht zu einer Verdoppelung dieses Abzugsbetrags führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 25.02.2015
Vorinstanz/AZ: 2 K 1595/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2017
Erledigungs-Az: VIII R 15/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 12 42