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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 35/99
§§: EStG § 10 e Abs. 1 Satz 8, EStG § 10 e Abs. 5 Satz 3, EStG § 34f
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Ehegatten, Übertragung, Getrenntleben
Rechtsfrage: Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen der §§ 10 e, 34f EStG bei getrennt lebenden Ehegatten: Schließt § 10 e Abs. 1 Satz 8 EStG im Falle der Übertragung von Volleigentum eines Ehegatten auf den anderen im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung die Fortführung der Grundförderung auch dann aus, wenn zwar im Streitjahr wegen eines Versöhnungsversuchs die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung vorlagen, nicht aber im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.04.1999
Vorinstanz/AZ: 15 K 6180/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: X R 35/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 37 09