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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 28/12 (BFH) |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 1 Abs. 3 |
Schlagwörter | Familienleistungsausgleich, Polen, Gemeinschaftsrecht, Verfassung, Unbeschränkte Steuerpflicht, Zeitraum, EG, EU |
Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung in § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht? Inwiefern erweitert die Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG den Anspruchszeitraum auf das gesamte Kalenderjahr, obwohl nur für einige Monate in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 705/11 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 23 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 28/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 07 00 |