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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/98
§§: EStG § 14a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Freibetrag, Weichender Erbe
Rechtsfrage: Inwieweit sind Entnahmen und Veräußerungen für weichende Erben bei der Ermittlung der Einkommensgrenze i.S. d. § 14a Abs. 4 S. 2 Nr. 2 EStG zu berücksichtigen, wenn im nächsten Jahr weitere Erben abgefunden werden? Auswirkungen auf Vorjahre? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.08.1996
Vorinstanz/AZ: 14 K 4422/95 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.06.1998
Erledigungs-Az: IV R 9/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 21